Dienstag, 27. Januar 2009

ULTRAFILTRAT”. Hauptargument gegen die behauptete Abbaubarkeit von intravenös verabreichtem Oel als Nahrungsmittelersatz durch das menschliche Blut ist die Koagulation von Fettkörpern. Um vom menschlichen Blut aus im Organismus als Nahrungsmittel abgebaut werden zu können dürften der Durchmesser eines Oeltröpfchens nicht grösser als 1-1,5 Mykrometer sein. Ansonsten würden sich die Oelpartikel in den Blutkapillaren ansammeln und diese verstopfen, was zu Organ-Embolien führen würde. Manche Lipidinfusionshersteller behaupten, dass diese Anforderung durch moderne Ultrafiltrationstechniken heutzutage erreicht würde. Dass diese Behauptung nicht der Realität entspricht zeigt obige Fotografie einer Intalipid-Flasche. Deutlich setzt sich dort die koagulierte, klebrige Oelmasse am Flaschenhals ab.



Lipidinfusion

Wie aus dem im Mai 2006 publizierten Korrespondenz-Anhang des CID-Berichtes zu den Lipidinfusionslösungen hervorgeht, ist die eigenständige Initiative des Büros zum Verbot dieser Medikamentengruppe bis dahin erfolglos geblieben.

Aus der Argumentationslogik der Untersuchung ergibt sich aber die Notwendigkeit, Konsequenzen aus den offensichtlichen Widersprüchen zwischen beschriebener Produktwirkung und Produktdeklaration zu ziehen.

Diese bestünden nach Ansicht von CID-Forschung konsequenterweise

entweder in der Rücknahme der Medikamentenzulassung für diese Substanzgruppe durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,

oder in der Umdeklaration der Substanz als Medikament zur Sterbehilfe (Euthanasie).


Dieser Standpunkt begründet sich folgendermassen:

In der wissenschaftlichen Literatur werden ausführlich die “Nebenwirkungen” von Lipidinfusionslösungen nach intravenöser Injektion in den menschlichen Blutkreislauf beschrieben. Diese Nebenwirkungen weisen auf eine prinzipielle Unverträglichkeit von Lipidinfusionlösungen im menschlichen Blut hin. Diese Unverträglichkeit begründet sich

in der Nicht-Abbaubarkeit des intravenös infundierten Oel-Anteiles durch das Blut bzw. die blutversorgten menschlichen Organe und

der Blutgerinnungs-beeinflussenden Wirkung der dem Produkt beigemischten Emulgatoren.

Die beschriebenen Nebenwirkungen, die auf Grund des gültigen wissenschaftlichen Lehrwissens korrekterweise als “zu erwartende primäre bzw. direkte Produktwirkungen” zu bezeichnen wären, bestünden demnach in

Blut-Embolien
Organ-Embolien
Hämolyse.

Diese Wirkung begründet sich darin, dass das menschliche Blut nach wissenschaftlicher Lehrmeinung aus dem Verdauungstrakt aufgenommene Oelpartikel zwar transportiert und den nährstoffversorgten Organen zuführt, doch ist die Maximalgrösse für die Verwertung dieser, aus körpereigenen Nahrungs-Umwandlungsprozessen stammenden “Fett-Tröpfchen” durch den menschlichen Organismus auf 1 bis 1,5 Mykrometer beschränkt.

Künstlich, also durch Infusion dem menschlichen Blut zugeführte Fette in Form von Pflanzenölen (Olivenöl, Soyaöl, etc.), sind nach Literaturwissen nicht abbaubar und sammeln sich in den Kapillarendungen des Blutgefäss-Systemes oder in den versorgten Organen an, was dort zu Funktionsstörungen führt, die im medizinischen Sprachgebrauch als Organembolien bezeichnet werden.

Die Infusion von Lipid-Lösungen in das menschliche Blut führt somit nach Literaturwissen entweder zu direkten Schädigungen des Blutes oder zu Funktionsausfällen in den blutversorgten Organen insbesondere Gehirn, Lunge, Leber und Nieren.

Diesen Funktionsstörungen stehen möglicherweise erzielbare, also rein theoretisch existierende Nährstoff-Versorgungseffekte des menschlichen Körpers gegenüber.

Eine Substanz mit dem eben beschriebenen Wirkungsspektrum kann aber nicht als “Nährlösung” benannt werden, da ihre “Nebenwirkungen” offensichtlich dem vorgegebenen Ziel der Nährstoffversorgung so stark entgegenwirken, dass sie den definierten Produktzweck gar nicht mehr erzielt.

Benennt man die Lipid-Infusionlösungen als “Substanzen zur Patienten-ERNAEHRUNG”, liegt also eine irreführender Täuschungsversuch über die tatsächliche Produktwirkung - nämlich die Auslösung von Blut- und Organembolien – vor.

Sicher nachweisbare Substanzwirkung von Lipidinfusionslösungen sind Blut- und Organembolien. Deren künstliche Erzeugung in der Medizin hätte einen Sinn, wollte man einem Patienten Sterbehilfe gewähren bzw. diesen zum Tode bringen. Die akzeptable Bezeichung von Lipidinfusionslösungen wäre demnach die einer “Substanz zur Herbeiführung des Todes” bzw. einer “Substanz zu Euthanasie-Zwecken”.

Um Fehlanwendungen von Lipidinfusionslösungen zu verhindern bzw. um eine Täuschung von Patienten, Angehörigen und Behandlungspersonal und insbesondere Anwendern in fremdsprachlichen, nicht mit der bundesdeutschen Medizin-Terminologie vertrauten Ländern durch Fehldeklaration als “Mittel zur Nährstoffversorgung” zu vermeiden, darf also zukünftig die Bezeichnung “Medikament zur parenteralen Ernährung” nicht mehr verwendet werden. Den Lipidinfusionslösungen ist die Zulassung als Substanz zu Patienten-ERNAEHRUNG zu entziehen. Eine Antragstellung auf Neuzulassung als Mittel zu Euthanasiezwecken stünde den Herstellerfirmen natürlich frei.

CID-Forschung ergriff im Berichtszeitraum mehrfach die Initiative um die zuständigen Stellen der bundesdeutschen Gesundheitsadministration diesbezüglich in Handlungszwang zu versetzen. Dazu zählten unter anderem Vorsprachen bzw. Bekanntmachungen des Textes der CID-Studie bei öffentwirklichkeitswirksamen Einrichtungen (TV-Medien), Fachinstituten von Universitäten, Pharmazeutischen Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern. Letztere Initiative erfolgte während des Landtagswahlkampfes in Hessen im Frühjahr 2008, wobei die damalige politische Situation, die die Notwendigkeit zur Neuverhandlung von Grundsatzfragen zwischen allen politischen Gruppen erforderlich machte, von CID-Forschung als ideal für die Konfrontation mit einem ansonsten von der Politik öffentlicht nicht thematisierten Aspekt der Gesundheitspolitik betrachtet wurde.

Das politische Ignorieren der medizinisch-ethischen Grundsatzfrage “Lipidinfusion” ergibt sich aus der Sicht von CID-Forschung aus dem offensichtlichen Widerspruch, dass die in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts vorgenommene Zulassung dieser Substanzen als “Medikament zur Ernährung durch Intravenöse Infusion” als solche niemals hätte stattfinden dürfen, da auch zum damaligen Zeitpunkt genügend Informationen zum Wirkmechanismus der ölhaltigen Infusionsmittel vorlagen. Somit ergibt sich aus der (“möglicherweise”) in den 3 Folgejahrzehnten praktizierten Handhabung der Anwendung der Substanzen (“auch”) als Euthanasiemittel eine stillschweigende Komplizenschaft zwischen verantwortlichen Gesundheitspolitikern und Behandlungspersonal, die auch die möglichen missbräuchlichen Anwendungen miteinkalkuliert und abdeckt. Dies bedeutete aber bei einer Neueinschätzung der Situation das Risiko von unkalkulierbar hohen Schadensersatzforderungen von Seiten von Angehörigen “fehlbehandelter” Lipidinfusionspatienten.

Charakteristisches Beispiel für die in diesem Zusammenhang in Deutschland praktizierte “Realitätsunterdrückung durch ein organisiertes Lipid-Schweigekartell” mag der “Postweg” des im Januar 2007 an die Bundesministerin für Gesundheit in Berlin versandten Berichtes, der mit dem Eingangsvermerk des Deutschen Bundestages, dass “die Empfängerin unbekannt“ sei, zurückgeschickt wurde. Erst die ersatzweise Zustellung des Berichtes über das Bundesministerium für Verteidigung war erfolgreich.

Im Sommer 2008 wurde desweiteren festgestellt, dass die CID-Studie im bibliographischen Suchsystem OPAC der Deutschen Nationalbibliothek vorübergehend nicht mehr aufzufinden war, nachdem sie zuvor dort als Zeitschriftenreihe des CID-Verlages registriert war. Mittlerweile – im Januar 2009 - listet der Internet-Katalog der DNB die Studie unter dem Autorennamen wieder mit auf.

Der vollständige Berichtstext – mit Ausnahme der Antwortschreiben des HSM und des BfArm im Korrespondenzanhang – wurde im September 2008 erneut im Internet platziert. Die aktuelle Version ist über die CID-Internet-Blog-Seite http://www.investigacion-privada.blogspot.com unter dem Kapitel “Ethics in Natural Science and Medicine” zugänglich. Die Haupseite der Studie, an welcher der Studientext aus Gründen der Uebersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nunmehr in 5 Kapitel-Blog-Seiten aufgesplittet angeschlossen ist, hat die Adresse http://www.lipidinfusion.blogspot.com.

Die 5 Kapitel der Studie sind über folgende Adressen aufrufbar:

Historischer Hintergrund:
http://www.lipidinfusion1.blogspot.com

Erkenntniszuwachs in den Nachkriegsjahren:
http://www.lipidinfusion1b.blogspot.com

Prinzipielle Erwägungen zum Sinn und Zweck von Grenzbereichssubstanzen und Ethische Aspekte:
http://www.lipidinfusion3.blogspot.com

Literatur und Daten:
http://www.lipidinfusion5.blogspot.com

Korrespondenz mit dem HSM und dem BfArm:
http://www.lipidinfusion6.blogspot.com

Ob es sich bei dem vorübergehenden “Verschwinden” der Lipid-kritischen CID-Studie aus dem DNB-OPAC um einen möglicherweise systematische Beseitigungsversuch der die Medikamentengruppe bzw. ihre Zulassung diskreditierenden Literatur handelte, bleibt unbeantwortet. Bei den Literaturrecherchen zur Studie im Jahre 2005 war zumindestens festgestellt worden, dass in der deutschen Bibliothek eine “Sonder-Sammelbereich” (“Sonderstandort”) existierte, in dem zahlreiche, auch fremdsprachliche und ausländische medizinische Schriften zum Thema “parenterale Ernährung” zusammengestellt worden waren. Die diesbezügliche Literatur war zuvor aus Beständen anderer Frankfurter wissenschaftlicher Fachbibliotheken abgezogen und am Sonderstandort zusammengestellt worden. Ob auch andere dieser Literaturen, deren Lipid-kritische Inhalte die CID-Studie übergreifend zusammengefasst und bewertet hatte, ebenfalls ihren Standort erneut “geändert” haben, wurde hier nicht überprüft.

Zuvor war bereits beim Studium eines diesbezüglichen Fachartikels aus dem Jahre 1929 anderenorts bemerkt worden, dass die Seiten des Artikels in dem Bibliotheks-Buch offensichtlich nachträglich eingebunden, also die Originalseiten zuvor entfernt worden waren. Merkwürdig war in diesem Zusammenhang, dass der in einer medizinischen Doktorarbeit der J.W.v.Goethe Universität aus den 60er Jahren zusammengefasste bzw. zitierte Artikelinhalt nicht mit dem Inhalt des gelesenen, nachträglich eingebundenen Textes in Zusammenhang stand. Dies könnte

ein Versehen beim Neueinbinden eines herausgerissenen Originalartikels,
ein fehlerhaftes Zitat in einer Doktorarbeit aus den 60er Jahren zum Thema Lipidinfusion,
oder aber auch eine gezielte Beseitigung medizinischer Literatur zur nachträglichen “Reinwaschung” des Lipidinfusions-Zulassungsverfahrens bedeuten.

CID-Forschung beansprucht für sich, durch die Publikation des Berichtstextes und die Information von politisch zuständigen Stellen und Ermittlungsbehörden auf die theoretisch existierende Gefahr der systematischen Anwendung der Substanzgruppe Lipidinfusionslösungen zur kriminell motivierten Beseitigung von Krankenhauspatienten bzw. zum Ethnozid im Rahmen von Welternährungsprogrammen hingewiesen zu haben und die erforderliche politische oder juristische Klärung der Rechtmässigkeit der Deklaration dieser Mittel als “Medikamente zur intravenösen ERNAEHRUNG” initiiert zu haben.